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Kaiser Karl VI. der keinen Sohn hatte, fürchtete, dass das Reich nach seinem Tod zerfallen werde. Aus diesem Grunde erklärte am 19. April 1713 die “pragmatischen Sanktionen”. Dieser Erklärung zufolge seien die habsburgischen Länder unteilbar und im Falle des Aussterbens des habsburgischen Mannesstammes seien die Töchter bzw. deren Nachkommen erbberechtigt.

Aus diesem Grund setzte er Maria-Theresia als seine Nachfolgerin ein, wofür er sich die Zustimmung der europäischen Fürstenhäuser erkaufte.

Als Kaiser Karl VI. 1740 unerwartet starb, war Maria-Theresia erst 23 Jahre alt.

Dennoch erhoben nach Karls Tod die Herrscher einiger europäischer Staaten, allen voran Bayern und Frankreich, Erbansprüche auf Teile des habsburgischen Länderbesitzes und begannen diese zu besetzten.

Das Regiment kam infolge dieser Kämpfe (1741/42) nach Bayern an die Maas, nach Luxemburg und Holland (1747) und darauf im Siebenjährigem- Krieg gegen die Preußen nach Böhmen (1756).

Am 19. April 1713 erklärte er die “pragmatischen Sanktionen” denen zufolge die habsburgischen Länder unteilbar und im Falle des Aussterbens des habsburgischen Mannesstammes die Töchter bzw. deren Nachkommen erbberechtigt seinen.
Dennoch erhoben nach Karls Tod die Herrscher einiger europäischer Staaten, allen voran Bayer und Frankreich, Erbansprüche auf Teile des habsburgischen Länderbesitzes und begannen diese zu besetzten.
Das Regiment kam infolge dieser Kämpfe nach Bayern (1741/42) an die Maas nach Luxenburg und Holland (1747) und darauf im 7-jährigen Krieg gegen die Preußen nach Böhmen (1756)